(c) Stefan Gatzke | Hochzeitsfotograf Köln
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AGB für B2B (Geschäftskunden)

I. ANWENDBARES RECHT

Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen des Designers/Fotografen/Videografen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gerichtet ist.

Für die Entwürfe und Werkzeichnungen des Auftragnehmer als persönliche geistige Schöpfung gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. § 2 UrhG gilt unabhängig davon, ob die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist.

Die Entwürfe dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Dabei wird in der Regel das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG eingeräumt. Eine anderweitige oder weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben weder Einfluss auf die Höhe der Vergütung, noch begründen sie ein Miturheberrecht.

II. VERGÜTUNG

Der Entwurf bildet zusammen mit der Einräumung des Nutzungsrechts eine einheitliche Leistung, für die ein Entwurfshonorar und ein Nutzungshonorar entstehen.

Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, auch wenn Nutzungsrechte nicht eingeräumt werden.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Auslagen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

III. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig und ohne Abzug zahlbar.
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %.

Der Auftragnehmer ist bei größerem Leistungsumfang berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

IV. FREMDLEISTUNGEN

Der Auftragnehmer bestellt in der Regel die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.

V. EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE

An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Das Nutzungsrecht entsteht mit der Zahlung des Nutzungshonorars.

Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Nutzungrechte für Bild/Ton/Film:

Der Auftragnehmer bleibt der Inhaber der Urheberrechte an Bildern und Filmaufnahmen und überträgt dem Privat-Kunden eine Lizenz zur Verwendung der Bilder /Filme für dessen privaten Gebrauch. Gewerbliche Nutzungsrechte sind im Einzelnen zu regeln.

Des Weiteren bleibt dem Auftragnehmer das Recht, die Bilder/Filme zu Selbstwerbungszwecken zu verwenden.

VI. VORLAGEN, KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGMUSTER

Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Auftragnehmer unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.

Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Auftraggebers die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Geringfügige Abweichungen der Anzahl der Druckexemplare sind entsprechend den AGB der Druckereien hinzunehmen.

Von allen vervielfältigten Arbeiten werden dem Auftragnehmer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Er ist berechtigt diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

VII. HAFTUNG

Mit der Genehmigung von Entwürfen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe wird keine Haftung übernommen.

Soweit der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt sind handeln die jeweiligen Vertragspartner nicht als dessen Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Vertragspartner wird ausgeschlossen.

Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmer ausdrücklich an.

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist in jedem Fall die Hälfte der vereinbarten Summe zzgl. tatsächlich entstandener Kosten fällig.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbegleitungen sind dem Auftragnehmer angemessene Pausen zu gewähren.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder/Filme stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Auftragnehmer unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Auftragnehmer vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Bei Absage 2 Wochen vor einer Hochzeit beträgt das Ausfallhonorar 80%. Dies betrifft auch verbindliche Auftragszusagen in Schriftform ohne dass bereits eine Terminreservierungsgebühr entrichtet wurde. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche  aus Verzug,  Unmöglichkeit der  Leistung , Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten  bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Ereignisse im Verwandten- oder engeren Freundeskreis, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmers zu dem vereinbarten Foto-/Videotermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmer kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen/-Videografen,  der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmer verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt. Dies beinhaltet besonders mögliche Fehlfunktionen der technischen Geräte (z.B. Kamera/PC/Speicherkarten/Speichermedien), fehlerhafte Entwicklung, Verlust der Post oder anderweitiger Verlust oder Beschädigung der Bilder.

Für die Speicherung der Daten ist nach Übergabe der Daten der Auftraggeber verantwortlich.

VIII. ALLGEMEINES

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Mit Ihrem Auftrag erkennen Sie meine Geschäftsbedingungen an. 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

(Stand 11/14)

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